Darlehen

Unter einem Darlehensvertrag versteht man einen in der Regel einen zweiseitigen schuldrechtlichen Vertrag, dessen Gegenstand die Überlassung eines bestimmten Geldbetrages oder einer vertretbaren Sache ist. Darlehen können in Form von Geld- oder Sachdarlehen gewährt werden. Der typische Fall für ein Gelddarlehen ist der Kreditvertrag. Sachdarlehen kommen in der Praxis unter anderem in Form des „Borgens“ von Lebensmitteln vor, haben allerdings kaum Bedeutung und führen in den seltensten Fällen zu Rechtsstreitigkeiten.

Der Unterschied des Darlehens in der Abgrenzung zu anderen Überlassungen wie Miete und Leihe besteht vor allem darin, dass dem Darlehensnehmer das Geld oder die Sache übereignet wird und er damit nach eigenem Gutdünken verfahren kann. Er kann sie verbrauchen, verkaufen oder verschenken. Während bei Miete oder Leihe genau die Sachen auch zurückgegeben werden müssen, die angemietet oder entliehen worden sind, bezieht sich die Rückgabe eines Darlehens auf den Nennwert des Geldbetrages beziehungsweise die Rückgabe der vertretbaren Sache in gleicher Art und Qualität. Darlehensverträge werden auf eine bestimmte Zeit geschlossen und sind entgeltlich. Das Entgelt wird als Zins bezeichnet. Die Rückzahlung der Zinsen erfolgt monatlich oder in einem Betrag nach Ablauf des Vertrages. Gemäß der Vertragsfreiheit können zusätzliche Darlehensgebühren vereinbart werden.

Um die unterschiedlichen Angebote vor allem hinsichtlich der Gelddarlehen (Kreditangebote) zu vergleichen, reicht es nicht, nur den zu zahlenden Zins zu berücksichtigen. Wichtig ist, alle Kosten in Betracht zu ziehen, die sich in der jährlichen Effektivverzinsung widerspiegeln. Zu den Kosten eines Darlehens gehören unter anderem der Nominalzins, das Disagio, Bearbeitungsgebühren und Kosten der Besicherung bis hin zu eventuellen Notarkosten bei Eintragungen einer Grundschuld. Als Sicherheiten für ein Gelddarlehen werden üblicherweise solche Instrumentarien wie Sicherheitsübereignung, Abtretung von Forderungen, Bürgschaften oder Grundschulden genutzt.