Aktien
Aktien sind Wertpapiere, die dem Inhaber (Aktionär) verbriefen, dass er Anteile an einer Aktiengesellschaft (AG) besitzt und ihm damit eine Direktinvestition in der AG ermöglichen. Da eine Aktie ein bestimmter Bruchteil des Grundkapitals der AG ist, sind Aktionäre als Miteigentümer unternehmerisch an der AG beteiligt, samt Rechten und Pflichten, Chancen und Risiken. Alles rund ums Thema Aktiengesellschaft und Aktie wird vom deutschen Aktiengesetz (AktG) geregelt: Z. B. wie ein Unternehmen in eine börsennotierte AG umgewandelt werden kann. Generell können die Aktien aller börsennotierten Aktiengesellschaften von jedem Anleger gekauft werden.
Erzielt werden Aktienerträge durch Kursgewinne und durch Dividenden, die pro Aktie ausgeschüttet (als Barzahlung oder in Neuen Aktien) werden, wenn die AG Gewinne erwirtschaftet hat. Beschlossen wird die Dividendenhöhe bei der Hauptversammlung der AG. Nach diversen Kriterien ist zwischen verschiedenen Arten Aktien zu unterscheiden. So gibt es Stammaktien (deren Inhaber Stimmrechte bei der Hauptversammlung der AG haben) und Vorzugsaktien (deren Inhaber keine Stimmrechte haben, aber höhere Dividenden bekommen).
Ferner ist zwischen Namensaktien (deren Inhaber im jeweiligen Aktienregister mit Namen, Geburtsdatum und Adresse eingetragen werden) und Inhaberaktien (deren Inhaber der AG nicht bekannt sind) zu unterscheiden. Eine Rolle spielt dieses für die eventuelle Übertragung einer Aktie auf einen anderen Inhaber: werden Namensaktien übertragen, muss der neue Inhaber ebenfalls im Aktienregister eingetragen werden. Bei den so genannten vinkulierten Namensaktien darf eine Übertragung auf einen anderen Inhaber sogar nur mit dem Wissen und dem Einverständnis der AG vorgenommen werden.
Dem Unternehmensanteil nach wird zwischen Nennwertaktien (die dem Inhaber verbriefen, mit welchem Betrag er an der AG beteiligt ist) und Stückaktien (die den gleich hohen Anteil einer AG haben) unterschieden. Während anfänglich nur Nennwertaktien emittiert wurden, sind heute Stückaktien üblich.